Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Landhotel Doerr GmbH & Co. KG, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe

1. Geltungsbereich

Die Hotel AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmer, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Kunden erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen des Landhotels Doerr. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss und Partner

Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Sollte es zu einer schriftlichen Bestätigung von Seiten des Hotels kommen, wird der Vertrag erst mit der schriftlichen Gegenbestätigung des Kunden rechtskräftig.

Hat das Landhotel Doerr begründeten Anlass zu der Annahme, das die Inanspruchnahme der gebuchten Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Zimmer oder Veranstaltung absagen; Geltendmachen jeglicher Schadenersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.

Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltende bzw. vereinbarte Preise des Landhotels Doerr zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Landhotels Doerr an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen den Vertragsabschluß und die Erfüllung mehr als 4 Monate, behält sich das Landhotel Doerr vor, ohne vorherige Ankündigung eine Preisangleichung je nach Markt- und Kostenlage vorzunehmen. Die Preise können vom Landhotel Doerr geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.

Rechungen des Hotels sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 14 Tag ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen zu verlangen.

Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber dem Landhotel Doerr aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden/ Stornierungen (so genannte „No Show“) von Zimmern und Veranstaltungen

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Landhotel Doerr abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie 50 % der gebuchten Wellnessleistungen zu entrichten. Das Hotel hat die Pflicht, die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde (Option), ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung und Rückgabe

Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Bereitstellung eines Zimmers erfolgt ab 14.00 Uhr. Ein Recht auf vorherige Nutzung von Seiten des Kunden besteht nicht.

Das Hotel kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung stellt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitung bis 18.00 Uhr, 50 % des vollen Logiepreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder wesentlich weniger Schaden entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (so genannten Kardinalspflichten) des Hotel berühren.

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglichen Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8. Haftung für eingebrachte Sachen

Das Hotel haftet für den Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100- fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel anzeige macht (§703 BGB). Die Regelung zur gesetzlichen Hoteliers- bzw. Gastwirthaftung gelten für eine weitergehende Haftung des Hotels entsprechend. Zu dem gelten die Haftungsbegrenzungen des Hotels.

9. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Hotels und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Siegen vereinbart.

10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nach kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichungen oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.

Herzlich willkommen im Romantik Landhotel Doerr!

Translate »